Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool

1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Vertragspartner und dem Erwerber (nachfolgend „Kunde“) eines Fahrausweises mit der Bezeichnung „WildPass“ (Saisonkarte, Jahreskarte, Mehrtageskarte, Sonnenabo etc.), mit der Bezeichnung „Ländle Card“ oder „Kristberg Montafon“ oder eines Fahrausweises, der ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigt (zB Tageskarten, Einzelfahrten) (nachfolgend „Ticket“) andererseits. Ein Ticket berechtigt den Kunden zur Nutzung der Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten, Routen und Wege (nachfolgend „Anlagen“) des Vertragspartners in jenem Ausmaß, wie dies in den Tarifbestimmungen für das jeweilige Ticket festgelegt ist (siehe Homepages der Vertragspartner). Im Streitfall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Zugänglichkeit und wirksame Einbeziehung dieser AGB und der Tarifbestimmungen in das Vertragsverhältnis zu beweisen.

b) Rahmenvertrag - Stellvertreter anderer Bergbahnen Die im Kartenverbund „WildPass“ (Silvretta Montafon, Golm Silvretta Lünersee Tourismus, Gargellner Bergbahnen, Kristberg, Brandnertal etc.) sowie in anderen Kartenverbünden wie der „Ländle Card“ oder „Kristberg Montafon“ zusammengeschlossenen Bergbahngesellschaften und deren Partnerbetriebe in welcher Rechtsform immer (nachfolgend „Bergbahnen“), betreiben ihre jeweiligen Anlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Bei Erwerb eines derartigen Fahrausweises, kommt ein Rahmenvertrag zustande und die jeweilige Bergbahn handelt als Vertreter im Namen dieser anderen Bergbahnen bzw bei Fahrausweisen mit der Bezeichnung „WildPass“ im Namen der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG.

c) Der konkrete Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) kommt durch das Benützen des Tickets bei den jeweiligen Zutrittssystemen aber jeweils nur mit jener Bergbahn zu Stande, deren Anlagen der Kunde gerade benützt. Die allfällige Haftung aus dem Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) gegenüber den Kunden, oder auf Grund anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus oder beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- und Liftunternehmen, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Bergbahnen aus anderen Kartenverbünden („WildPass“ oder „Ländle Card“) oder der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung aus dem Rahmenvertrag. Die Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG erbringt keine Beförderungsdienstleistungen.

d) Beim Erwerb von Fahrausweisen, die ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigen (zB Tageskarten, Einzelfahrten), kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich mit dieser Bergbahn zustande.

e) Werden Tickets bei Dritten erworben (als Dritte gelten externe Verkaufsstellen wie zB Montafon Tourismus und sonstige Verkaufsstellen wie insbesondere Stand Montafon, Sportgeschäfte, Hotels, Tourismusbüros etc.) handeln diese, je nach Ticket, als Vertreter zum Abschluss des Rahmenvertrags oder als Vertreter der jeweiligen Bergbahn zum Abschluss des einzelnen Beförderungsvertrags

f.) Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche.

 

2. Vertragsinhalt

a) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen ist der Kauf eines gültigen Ticktes. Dieses berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.).

b) Mit dem Erwerb einer Winterkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter mindestens 60% der Seilbahnanlagen zu nutzen.

c) Mit dem Erwerb einer Sommerkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Sommerbahnen zu nutzen.

d) Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter und mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Seilbahnanlagen bzw. der Sommerbahnen zu nutzen.

e) Für den Erwerb des Ticktes gelten die für den Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegebenen Preise.

f) Die Betriebs- und Öffnungszeiten der jeweiligen von den Bergbahnen betriebenen Anlagen können dem Aushang an der Kasse entnommen werden. Der Kunde hat seine Fahrten so zu planen, dass er rechtzeitig vor Betriebsschluss wiederum im Tal bzw an seinem Ausgangspunkt sein kann.

g) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können.

h) Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, können nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen durchgehend geöffnet werden. Dies dient zB zum Schutz der Sicherheit der Kunden von alpinen Gefahren. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch ein umfangreiches Angebot an Leistungen zur Verfügung steht.

 

3. Pflichten des Kunden und Missbrauch

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern der Bergbahnen zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden.

b) Ebenso hat der Kunde den Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Folge zu leisten, da diese der Sicherheit der Kunden und der Ordnung des Seilbahnbetriebs dienen.

c) Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob Leistungen zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung können das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pistenwächter nach den Bestimmungen des Vorarlberger Sportgesetzes berechtigt sind, einem Wintersportler die (weitere) Benützung der Anlagen der Bergbahnen für 24 Stunden zu untersagen, wenn dieser die im Gesetz genannten Verstöße begeht bzw. trotz Abmahnung fortsetzt. Dabei sind die Pistenwächter auch befugt, dem Wintersportler den Skipass oder das Sportgerät abzunehmen. In einem solchen Fall besteht keine Berechtigung des Kunden auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Skipasses.

e) Absperrungen, Markierungen und Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahn dienen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes (zB vor Lawinengefahr, Schutz von Waldbereichen, etc.) sowie der Sicherheit anderen Kunden und sind daher in jedem Fall zu beachten.

f) Eine vertragswidrige und missbräuchliche Verwendung eines Ticktes (zB Inanspruchnahme von Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Tickets ohne Erfüllung der Voraussetzungen, Übertragung des Ticktes an Dritte zur Nutzung durch diese, etc.) führt zu dessen Entzug. Dabei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Ticktes werden nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten.

 

4. Ticketsystem

a) Die Ausgabe der Ticktes erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte).

b) Beim Kauf werden Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.

c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.

 

5. Rückerstattungen

a) Bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung des Kunden (welche jeweils die weitere Ausübung des Wintersports unmöglich macht) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kosten eines Tickets durch die verkaufende Bergbahn.

b) Dazu hat der verletzte/erkrankte Kunde ein ärztliches Attest (welches bestätigt, dass für die restliche Gültigkeitsdauer kein Wintersport mehr ausgeübt werden kann) vorzulegen und ist das Ticket bei der verkaufenden Bergbahn zu hinterlegen.

c) Danach werden anteilig die Kosten ab dem zuletzt verwendeten Tage rückerstattet, an denen verletzungs- oder krankheitsbedingt keine Nutzung des Tickets mehr erfolgen konnte, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € einbehalten wird. Bei Abgabe des ärztlichen Attest an einer stationären Kassa erfolgt eine Barauszahlung, bei Nachreichung des Attest per Mail oder Post erfolgt die Rückvergütung immer als Wertgutschein.

d) Für Begleitpersonen, Familienmitglieder, etc. eines verletzten/erkrankten Kunden ist in keinem Fall eine (anteilige) Rückerstattung möglich. Montafon Brandnertal Bergbahnen Pool, Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns, T. +43 5557 6300 l info@montafon-brandnertal-card.at e) Sollte einem Kunden das Ticket oder das Sportgerät von einem Pistenwächter abgenommen worden sein (siehe oben), besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Tickets.

f) Für Tageskarten und Zwei-Tageskarten erfolgt keine Rückerstattung bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung.

 

6. Gesundheitsbezogene Schutzmaßnahmen

a) Die Einhaltung der den Kunden eines Skigebietes allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

b)   Sollte ein Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln, etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen.

c)    In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf eine (anteilige) Rückvergütung der Kosten seines Tickets.

 

7. Datenverarbeitung

a)  Die Vertragspartner sind Verantwortliche iSd DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden.

b)  Die Daten des Kunden werden nur unter Einhaltung der internationalen und nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

c)   Die vollständigen Datenschutzinformationen erhält der Kunde unter Datenschutzinformation.

 

8. Sonstige Bestimmungen

a) Teilweise ist es für den Erwerb von Berechtigungen und die Erbringung der vertraglichen Leistungen der Bergbahnen erforderlich, dass Fotos digital erstellt und gespeichert werden. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.

b) Für alle Sondertarife und Ermäßigungen ist ein entsprechender Ausweis (im Original) vorzulegen.

c) Eigene Einrichtungen (zB Halfpipe, Pisten, Anlagen, etc.) können in ihrer Nutzbarkeit teilweise eingeschränkt sein.

d) Der Einsatz der Pistenrettung ist kostenpflichtig.

e) Sämtliche Tickets, außer Punktekarten, sind nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragbar.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Eigenkarten der SiMo-Gruppe

 

1.    Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH,  (in weiterer Folge: „Bergbahnen“) bieten – neben den oben genannten gemeinsamen Skipässen bzw. Ticktes – auch Skipässe bzw. Ticktes zur Nutzung nur ihrer eigenen Anlagen (in weiterer Folge: „Eigenkarten“) an.

2.    Die Leistungen, die mit einer Eigenkarte in Anspruch genommen werden können, finden sich im Webshop der Homepage der Bergbahnen.

3.    Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist der Kauf einer gültigen Eigenkarte. Diese berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) der Bergbahnen während der bekannt gegebenen Betriebszeiten.

4.    Mit dem Erwerb einer solchen Karte stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB der Bergbahnen für deren Eigenleistungen zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Bergbahnen und dem Kunden vereinbart.

5.    Werden über die Bergbahnen Tickets für Leistungen Dritter erworben – die von diesen Dritten zu erfüllen sind – so handeln die Bergbahnen lediglich als deren Vertreter und erfolgt dieser Verkauf nicht im eigenen Namen der Bergbahnen.

6.    Bei Paragleitflügen ist immer der ausreichende Abstand zu den Seilbahnanlagen und Pisten einzuhalten, solche Flüge erfolgen auf eigene Gefahr. Die Bergbahnen stellen keinerlei Anlagen, Flächen, etc. für die Nutzung von Paragleitern zur Verfügung. 

7.    Darüber hinaus gelten auch für Eigenkarten die (oben abgedruckten) AGB der Partnerbetriebe der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG, dies mit Ausnahmen der Punkte 1.a) bis 1.d) der AGB der Partnerbetriebe der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG.

8.    In Ergänzung zu Punkt 8.d) der AGB der Partnerbetriebe der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG wird vereinbart, dass der Einsatz der Pistenrettung dann kostenfrei erfolgt, wenn der Kunde über eine Pistenrettungskarte – die der Kunde für € 12,50 erwerben kann - verfügt. Ohne Pistenrettungskarte wird dem Kunden der Pauschalbetrag laut jeweiligem Aushang bei den Kassenschaltern, mindestens jedoch € 170,00, verrechnet. Davon unberührt bleiben allfällige Ersatzpflichten des Kunden für Bergekosten Dritter (zB Hubschrauberbergung, Bergrettungen etc.).

 

 

Stand, Oktober 2023

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Verlosungen der Silvretta Montafon Holding GmbH

§ 1 Gegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen, die von der Silvretta Montafon Holding GmbH (im Folgenden „Veranstalter“) durchgeführt werden. 

1.2. Die Rechte und Pflichten aus der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder an einer Verlosung ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung des Gewinnspiels und Verlosung, aus den spezifischen Teilnahmebedingungen  und aus diesen Allgemeine Teilnahmebedingungen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Regelungen aus der Beschreibung des Gewinnspiels und Verlosung und aus den spezifischen Teilnahmebedingungen  Vorrang vor diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. an der Verlosung akzeptieren die Teilnehmer die Vorgaben aus der jeweiligen Beschreibung des Gewinnspiels und Verlosung, aus den spezifischen Teilnahmebedingungen  sowie diese Allgemeine Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Europa haben und zu Beginn der Laufzeit des Gewinnspiels das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sich aus der Beschreibung des Gewinnspieles oder den spezifischen Teilnahmebedingungen nichts anderes ergibt. Die Teilnahme am Gewinnspiel oder an der Verlosung darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen.

2.2. Mitarbeiter:innen des Veranstalters sind nicht teilnahmeberichtigt.

2.3. Abhängig vom jeweiligen Gewinnspiel bzw. der jeweiligen Verlosung kann die Teilnahme daran über den Postweg, über die Webseite, über Facebook oder einen anderen Social Media Service des Veranstalters (z.B. Instagram) erfolgen. Die Art und Weise der Teilnahme ist unmittelbar der Beschreibung des jeweiligen Gewinnspiels/Verlosung zu entnehmen. Eine andere, als die beim Gewinnspiel oder der Verlosung angeführte Art und Weise der Teilnahme, ist nicht zulässig.

2.4. Ist das Ausfüllen eines Teilnahmefeldes erforderlich, beispielsweise über die Website oder eine Gewinnspielkarte, verpflichten sich die Teilnehmer:innen das Feld vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen; ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich, wobei nur Teilnehmer:innen mit solch ausgefüllten Teilnehmerfelder am Gewinnspiel bzw. an der Verlosung teilnehmen.

2.5. Voraussetzung für die Teilnahme über die Facebook- oder Instagramseite des Veranstalters ist, dass die Teilnehmer:innen die Facebook- oder Instagramseite abonniert haben.

2.6. Eine Teilnahme mit falschen Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht zulässig und führt zum sofortigen Ausschluss der Teilnehmer:innen. 

2.7. Die Teilnahme ist freiwillig. Sofern außerdem in der Beschreibung des jeweiligen Gewinnspiels bzw. der jeweiligen Verlosung nichts Anderes festgehalten ist, ist die Teilnahme unentgeltlich.

2.8. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder einer Manipulation bzw. einem Manipulationsversuch nicht zum Gewinnspiel oder zu der Verlosung zuzulassen oder – auch nachträglich – davon auszuschließen. Bereits ausgefolgte Gewinne sind dann zurück zu erstatten.

§ 3 Gewinn und Laufzeit
3.1. Der konkrete Gewinn sowie Beginn und Teilnahmeschluss des Gewinnspiels bzw. der Verlosung sind der Beschreibung des jeweiligen Gewinnspiels bzw. der jeweiligen Verlosung zu entnehmen.

3.2. Eine Ablöse des Gewinns in bar oder anderen Sachwerten ist nicht möglich. Er kann weder getauscht, noch an Dritte übertragen werden. Er besteht ausschließlich in dem vom Veranstalter beschriebenen Umfang. Die Teilnehmer:innen können auf den Gewinn verzichten. Folgekosten, wie etwa Kosten für An- und Abreise, Verpflegung etc., sind möglich und nicht vom Gewinn umfasst.

3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinn durch einen anderen von vergleichbarem Wert oder vergleichbarer Art ohne Angabe von Gründen auszutauschen.

3.4. Die Preise sind ausgenommen von der Hochsaison und einlösbar innerhalb von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

§ 4 Ermittlung der Gewinner:innen
4.1. Der Veranstalter entscheidet darüber, wie die Gewinner:innen ermittelt werden.

4.2. Die Gewinner:innen werden je nach Art und Weise der Teilnahme entweder schriftlich, elektronisch per E-Mail, per WhatsApp-Nachricht oder Facebook- oder Instagram-Nachricht unter Verwendung der von ihnen angegeben Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Facebook- oder Instagramprofil) zeitnahe verständigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne jede Gewähr. Bei fehlerhaften Daten ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten auszuforschen.

4.3. Die Gewinner haben innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung über den Gewinn die Annahme zu bestätigen. Nach Ablauf von 14 Tagen verfällt der Gewinn und wird ein neuer Gewinner oder neue Gewinnerinnen ermittelt. 

§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennungen - Einwilligung
5.1. Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit einzuwilligen, dass für den Fall eines Gewinns ihr Vor- und Nachname auf der Website sowie der Facebook- und Instagramseite sowie per Presseaussendung des Veranstalters zu Zwecken des Gewinnspiels sowie zu Werbezwecken veröffentlich werden.

5.2. Damit erklären sich die Teilnehmer:innen ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre zu Zwecken der Teilnahme an dem Gewinnspiel oder der Verlosung eingereichten Beiträge (bspw. Fotos, Texte, etc.) sowie deren Vor- und Zunamen auf der Web- sowie der Facebookseite des Veranstalters zu Zwecken des Gewinnspiels sowie zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

5.3. Die Teilnehmer:innen räumen mit der separaten Einwilligung dem Veranstalter zu diesen Zwecken unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt das Recht ein, die von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels überlassenen Gewinnspielbeiträge, insbesondere Texte und Fotos, auch ohne Urhebernennung zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

§ 6 Haftung
6.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorengegangene, fehlgeleitete oder verspätete Teilnahmeeinsendungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten.

6.3. Die Haftung des Veranstalters, sowie die seiner Erfüllungsgehilfen ist, ausgenommen von Personenschäden, unabhängig des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

6.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Inhalte und Beiträge, die von den Teilnehmer:innen zu verantworten sind. Sollten der Veranstalter wegen einer Rechtsverletzung, die Teilnehmer:innen zu verantworten haben, in Anspruch genommen werden, halten die Teilnehmer:innen den Veranstalter schad- und klaglos und unterstützt ihn bei der Abwehr der Ansprüche. 

6.5. Die Teilnehmer:innen gewährleisten, dass sie keine Inhalte einreichen, von denen sie wissen, dass sie gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Strafrecht, verstoßen oder eine Person oder ein Unternehmen verunglimpfen, diskriminieren, beleidigen oder sonst bloßstellen. 

§ 7 Datenschutz 
Der Veranstalter verarbeitet die von den Teilnehmer:innen bekanntgegebenen Daten, um die Durchführung des Gewinnspiels bzw. der Verlosung sicherstellen zu können. Die vollständige Datenschutzerklärung finden die Teilnehmer:innen unter https://www.silvretta-montafon.at/de/service/datenschutz

§ 8 Facebook/Instagram 
Die Teilnehmer können gegenüber Facebook / Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. an der Verlosung entstehen. Dieses Gewinnspiel steht in keinerlei Zusammenhang mit Facebook / Instagram und wird in keiner Weise von Facebook / Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmer:innen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook / Instagram, sondern der Veranstalter. Alle Informationen und Daten, die beim Gewinnspiel oder der Verlosung durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook / Instagram bereitgestellt. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook / Instagram zu richten. Trotzdem bleiben bei Nutzung von Facebook und Instagram deren Nutzungsbedingungen (Facebook https://www.facebook.com/policies / Instagram https://de-de.facebook.com/help/instagram/478745558852511) und die Datenschutzregeln (Facebook https://www.facebook.com/about/privacy / Instagram https://de-de.facebook.com/help/instagram/155833707900388) für die Teilnehmer:innen aufrecht.

§ 9 Allgemeine Bestimmungen
9.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 

9.2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anwendbar. Zuständiges Gericht für sämtliche im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel oder Verlosungen entstehenden Streitigkeiten ist das für Bregenz sachlich zuständige Gericht. 

9.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.